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OLG Oldenburg: Eigentümer muss Sanierungsschäden beim Nachbarn ersetzen

10. Nov. 2022
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Juli 2024

Oberlandesgerichts Oldenburg

A und seine Familie lassen das geerbte Elternhaus sanieren. Bei der Erneuerung der Leitungen wird Wasser aus dem Keller nach draußen gepumpt. Die Bauherren meinen ohne Nachprüfung, dass das Wasser auf dem Grundstück versickert. Tatsächlich fließt das Wasser zum Nachbarhaus, über einen Lichtschacht in den Keller. Deshalb werden Wände und Fußboden durchnässt. Der Nachbar behebt den Schaden zunächst selbst und fordert die Kosten von € 6.700 als Schadenersatz. Das ist der Betrag, den auch eine Fachfirma berechnet hätte. Dagegen klagt Familie A. mit der Begründung, dass die Abläufe des Lichtschachts unzureichend gesichert seien und der Nachbar zudem den Schaden selbst behoben habe. Den gesamten Betrag könne er nicht geltend machen.


Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden: „Dem Beklagten ist kein Vorwurf zu machen – auch nicht mit Blick auf die Mängel am Lichtschacht. Des Weiteren darf der Schädiger nicht davon profitieren, dass der Nachbar den Schaden selbst beseitigt.“ A. muss den Schaden vollumfänglich ersetzen.




 
 

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