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Der Tod und die Regelung des eigenen Vermögens für die Zeit danach sind wichtige Regelungsbereiche, wenn der Erblasser nicht Streit unter seinen Erben vorprogrammieren will.
Vom Eigentum an Immobilien über Wertgegenstände und Rechte aus Verträgen gibt es zahlreiche Materien, für die vorgedacht werden muss.


Der Erblasser kann über Nacherbenregelungen und Bedingungen starken Einfluss nehmen auf sein Vermögen in der Zeit nach seinem Tod.

 


 
Testament und Erbvertrag


Mit Testamenten und Erbverträgen werden die Rahmenbedingungen für einen jeden Nachlass geschaffen. Ob der Erblasser über Erbeinsetzungen den ganzen Nachlass regelt oder über Vermächtnisse dessen einzelnen Teile, bleibt ihm selbst überlassen. Gerne beraten wir, für welches Vorhaben welche Regelung sinnvoll ist, auch mit Blick auf erbschaftsteuerrechtlichen Folgen.

 


 
Vor- und Nacherbschaft


Der Erblasser kann das Schicksal seines Nachlasses noch weit über seinen Tod hinaus über mehrere Generationen beeinflussen. Auch hierfür gibt es spezielle Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft.

Unternehmensnachfolge


Ein Gesellschafter/Unternehmer will stets, dass das Schicksal seines Betriebs (Bestand und operatives Geschäft) auch für die Zeit nach seinem Tod geregelt ist. Hier schaffen wir Regelungen nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen.

Testamentsvollstreckung


Minderjährige Kinder und Besonderheiten eines Nachlasses können es wünschenswert machen, dass nach dem Tod des Erblassers ein Verwalter für den Nachlass dauerhaft oder vorübergehend eingesetzt wird. Hier ist zu erwägen, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
 

 


Pflichtteil


Das Gesetz sieht für bestimmte Personenkreise vor, dass ein Mindestanteil an einem Nachlass gewahrt wird, ob der Erblasser das will oder nicht.
Der Erbe/Pflichtteilsberechtigte hat einen hohen Beratungsbedarf, um zu seinem Recht zu kommen.

Erbrecht

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