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Vorsicht: Frist zur Kündigungsschutzklage

13. Okt. 2022
1 Min. Lesezeit


Wenn Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, der mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und bei dem Sie länger als sechs Monate arbeiten, ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar, es gelten erschwerte Kündigungsbedingungen und Sie müssen innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht erheben.


Lassen Sie sich nicht hinhalten, auch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber hindern den Fristablauf nicht.


Kontaktieren Sie deshalb sofort einen Fachmann für Arbeitsrecht, wenn Sie eine Kündigung erhalten.

 
 

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