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BGH: Vertretung von Eigentümergemeinschaften ohne Verwalter

13. Nov. 2022
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Juli 2024

Hat eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern keinen Verwalter, so wird sie bei einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den klagenden Verband allein.

Prüfen Sie also genau, wen Sie verklagen oder von wem Sie verklagt werden.




 
 

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