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Kündigung vor Arbeitsantritt

mmer wieder kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag kündigen will, bevor er die Arbeit erstmals angetreten hat. Die Gründe hierfür können verschiedene sein, häufig sind es aber attraktivere Jobangebote von Dritten. Grundsätzlich kann jeder Arbeitsvertrag schon vor seinem offiziellen Beginn gekündigt werden. Zu beachten sind hierbei die für den Vertrag geltend Kündigungsfristen. In aller Regel wird eine Probezeit mit kürzeren Kündigungsfristen vereinbart, die dann gelten. Oft wird es so sein, dass diese Kündigungsfrist schon endet, bevor das Arbeitsverhältnis überhaupt offiziell beginnt. Wenn die Kündigung des Arbeitnehmers aber so erfolgt, dass die Kündigungsfrist nach Arbeitsantritt endet, muss er die Arbeit antreten, solange er mit dem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart. Eine solche Vereinbarung muss in aller Regel schriftlich erfolgen, schon aus Beweisgründen.

Die unbedingt, zu fragen, bevor man sich durch eine voreilige Kündigung mehr Nachteile als Vorteile verschafft.


Sehr gerne helfen und beraten wir.

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